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Offenlegungsbericht

Die mediserv Bank GmbH legt jährlich unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des Art. 432 CRR alle gemäß KWG und CRR geforderten Informationen offen und erfüllt damit ihre Offenlegungspflichten nach § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG sowie den Art. 431 ff. CRR.

Der Offenlegungsbericht basiert auf der zu dem jeweiligen Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlage.

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Die mediserv Bank GmbH legt jährlich unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des Art. 432 CRR alle gemäß KWG und CRR geforderten Informationen offen und erfüllt damit ihre Offenlegungspflichten nach § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG sowie den Art. 431 ff. CRR.

Der Offenlegungsbericht basiert auf der zu dem jeweiligen Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlage.

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