Abrechnungstipp:
Zuschlag für Speckle-Tracking-Verfahren bei Echokardiographien

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 14./15.01.2021 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgende, vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer befürwortete Abrechnungsempfehlung verabschiedet:

Zuschlag für Speckle Tracking-Verfahren bei Echokardiographien, ggf. einschl. 3D-Darstellung analog Nr. 5139 GOÄ „Teil der Brustorgane“ 180 Punkte; Gebühr beim 1,0-/ 1,8-/ 2,5fachen Satz: 10,49/ 18,89/ 26,23 EUR der Zuschlag nach Nr. 5139 GOÄ analog ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.

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