mediserv bank

Hinweisgebersystem

Zur Förderung von Transparenz, Integrität und rechtskonformem Verhalten haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses ermöglicht die vertrauliche Meldung von Hinweisen auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige schwerwiegende Missstände. Gleichzeitig erfüllen wir damit die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie der EU-Whistleblowing-Richtlinie.

Über das Hinweisgebersystem können insbesondere Verstöße gemeldet werden, die unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden oder das öffentliche Interesse betreffen. Hierzu zählen beispielsweise Wirtschaftskriminalität, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften, Diskriminierung, Belästigung oder sonstige gesetzeswidrige Handlungen.

Die Abgabe von Meldungen ist sowohl namentlich als auch anonym möglich. Der Schutz der Identität von Hinweisgebern hat dabei höchste Priorität. Auch bei anonymen Meldungen kann über ein geschütztes Postfach eine sichere Kommunikation mit der Meldestelle erfolgen. Hinweisgeber sind durch der gesetzlichen Bestimmungen vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt. 

 

Ablauf des Meldeverfahrens

 

Eingangsbestätigung
Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang.

Prüfung des Sachverhalts
Jede Meldung wird durch qualifizierte und unabhängige Fachkräfte sorgfältig geprüft. Die Bearbeitung erfolgt objektiv und unter Wahrung der Vertraulichkeit aller Beteiligten.

Rückmeldung
Innerhalb von maximal drei Monaten erhalten Sie eine Information über die ergriffenen Folgemaßnahmen oder den Stand bzw. das Ergebnis der Prüfung.

Das Hinweisgebersystem dient der frühzeitigen Erkennung und Aufklärung von Verstößen sowie der Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben.

Nach oben scrollen

Rufen Sie uns einfach an!

Patienten/Patientinnen

Kunden/Kundinnen

Interessenten/Interessentinnen