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Der Heil- und Kostenplan besteht aus 2 Teilen.
Teil 1 beinhaltet unter anderem den zahnmedizinischen Befund, die Regelversorgung und bei gleich- und andersartiger Versorgung, die tatsächlich geplante Versorgung. Für die tatsächlich geplante Versorgung sind Art, Umfang und Kosten der Versorgung anzugeben.
Der Heil- und Kostenplan muss vom Patienten und vom behandelnden Zahnarzt unterzeichnet werden.
Teil 2 des Heil- und Kostenplans ist vom Zahnarzt bei gleich- und andersartigen Versorgungen immer auszufüllen. Dies ist sehr wichtig, da der Patient schriftlich über die selbst zu tragenden Kosten aufgeklärt werden muss.
Ein genehmigter Heil- und Kostenplan hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Der Zahnersatz und/oder Zahnkronen sollten innerhalb von 6 Monaten entsprechend der Therapieplanung eingegliedert werden.
Die Krankenkasse ist nur zur Zahlung verpflichtet, wenn die Frist von 6 Monaten eingehalten wurde. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, liegt das Risiko beim Zahnarzt, dass er seinen Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse verliert. Es liegt im Ermessen der Krankenkasse einer Verlängerung der Frist im Einzelfall zuzustimmen.
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THEMA WEBINARE: „DAS e in Medizin: eRp, eAU, ePA –
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